abmahne

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes abmahne gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes abmahne, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man abmahne in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort abmahne wissen müssen. Die Definition des Wortes abmahne wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonabmahne und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

abmahne (Deutsch)

Konjugierte Form

Nebenformen:

1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation: abmahn

Worttrennung:

ab·mah·ne

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild abmahne (Info)

Grammatische Merkmale:

  • 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abmahnen
  • 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abmahnen
  • 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abmahnen
abmahne ist eine flektierte Form von abmahnen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:abmahnen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag abmahnen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: abmahn, abmahnet, anmahne
Anagramme: Abnahme