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Worttrennung:
- ab·mah·nen, Präteritum: mahn·te ab, Partizip II: ab·ge·mahnt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abmahnen (Info)
Bedeutungen:
- gehoben: jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
- Recht: jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb mahnen
Synonyme:
- abraten
Beispiele:
- Hätte mich damals bloß jemand von der Dummheit abgemahnt!
- „Auch ein Arbeitnehmer, der sich sicher ist, dass sein Arbeitgeber die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche negative Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Unterstützungszahlungen zu vermeiden.“[1]
Wortbildungen:
- Abmahnanwalt, Abmahnung, Abmahnverein, Abmahnwelle
Übersetzungen
gehoben: jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
Recht: jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abmahnen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abmahnen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „abmahnen“
- The Free Dictionary „abmahnen“
Quellen: