genehmigt

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genehmigt (Deutsch)

Adjektiv

Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Partizip II

Worttrennung:

ge·neh·migt

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild genehmigt (Info), Lautsprecherbild genehmigt (Info), Lautsprecherbild genehmigt (Österreich) (Info)

Grammatische Merkmale:

genehmigt ist eine flektierte Form von genehmigen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:genehmigen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag genehmigen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.

Konjugierte Form

Worttrennung:

ge·neh·migt

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild genehmigt (Info), Lautsprecherbild genehmigt (Info), Lautsprecherbild genehmigt (Österreich) (Info)

Grammatische Merkmale:

  • 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs genehmigen
  • 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs genehmigen
  • 2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs genehmigen
genehmigt ist eine flektierte Form von genehmigen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:genehmigen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag genehmigen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.