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Anmerkung:
- Die Großschreibung gilt nur für den adverbiellen Gebrauch. Wird ‚übrig‘ als Adjektiv im Sinne von ‚restlich‘ verwendet, wird es kleingeschrieben: „Im übrigen Bundesgebiet gilt ein anderes Gesetz.“
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- im übrigen
Worttrennung:
- im Üb·ri·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: im Übrigen (Info), im Übrigen (Info)
Bedeutungen:
- darüber hinaus; ansonsten
- nebenbei bemerkt, nebenbei gesagt
Sinnverwandte Wörter:
- außerdem, sonst, ferner
- übrigens
Beispiele:
- Karl ist ein starker Raucher. Im Übrigen kann ich nicht über ihn meckern.
- „Fachlehrer können sich mit dem Satz "Ich mach' hier ja nur Mathe" nicht aus der Verantwortung stehlen. Ich habe diese Ausrede im Übrigen selbst erlebt, als ich noch an der Schule tätig war.“[1]
- „Und wenn man nicht so viel flinker wäre als diese lebenden Presswürste (an Land wohlgemerkt), hätte man mir nicht sagen müssen, dass ich mindestens fünf Meter Abstand halten soll, was im Übrigen gar nicht immer möglich war.“[2]
- „Im Übrigen hat sich in den 80er Jahren die Position der Gewerkschaften im Zentrum (USA, Großbritannien) geschwächt.“[3]
- „Das mag an den strengen Anforderungen liegen, die das Urheberrecht an eine Verwirkung stellt. Sie führen im Übrigen in den allermeisten Fällen zur Ablehnung der Verwirkung.“[4]
Übersetzungen
nebenbei bemerkt, nebenbei gesagt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „übrig“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „im+Übrigen“
- The Free Dictionary „übrig“
Quellen:
- ↑ "Ein Pflichtfach für alle fördert die Integration", Felicitas Tesch, 5. April 2005
- ↑ „Zwischen schnarchenden Felsen und schnuckligen Torpedos“, SPIEGEL ONLINE, 12.02.2005
- ↑ „Außenwirtschaft“, Horst Siebert, Oliver Lorz, Lucius & Lucius DE, 2006
- ↑ „Die Verwirkung im Immaterialgüterrecht: Eine rechtsvergleichende Betrachtung zum Deutschen, Schweizerischen und österreichischen Recht mit europarechtlichen Bezügen“, Tina Steinke, V&R unipress GmbH, 2006