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Worttrennung:
- kla·ge·be·rech·tigt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: klageberechtigt (Info), klageberechtigt (Info)
Bedeutungen:
- das Recht zur Erhebung einer gerichtlichen Klage besitzend
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Klage und dem Adjektiv berechtigt
Beispiele:
- „Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation darf sie im ersten Schritt eine Unterlassungserklärung von den Gesellschaften verlangen, eine Art Versprechen, das Vergehen nicht zu wiederholen.“[1]
Übersetzungen
das Recht zur Erhebung einer gerichtlichen Klage besitzend
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „klageberechtigt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „klageberechtigt“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „klageberechtigt“
Quellen:
- ↑ Ann-Katrin Müller: Verfolgte Vermieter. In: DER SPIEGEL. Nummer 20, 12. Mai 2014, ISSN 0038-7452, Seite 38 .