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Worttrennung:
- ma·jo·renn, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: majorenn (Info)
Bedeutungen:
- veraltet: volljährig
Herkunft:
- Majorenn stammt vom mittellateinischen majorennis → la ab, welches aus dem Ausdruck major annis (größer an Jahren) hervorgegangen ist.[1]
Synonyme:
- großjährig, mündig, volljährig
Gegenwörter:
- minderjährig, minorenn, unmündig
Beispiele:
- „Das Vermögen majorenner Anwesender und Verschwender, so wie auch die Antheile majorenner Interessenten, welche bei einer gemeinschaftlichen Erbmasse concurriren, wird, ohne Rücksicht auf die Art der Deposition, nur mit zwei Procent verzinset.“[2]
- „Karl wird für majorenn erklärt“.[3]
- „Wittwen und Mädchen von majorennem Alter können ohne Beirath nichts rechtsverbindlich vor Gericht verhandeln.“[4]
Wortbildungen:
- Majorennität
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „majorenn“
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961 , Eintrag „majorenn“, Seite 436
Quellen:
- ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1908: majorenn
- ↑ Marcus von Niebuhr: Geschichte der Königlichen Bank in Berlin, 1854, Seite 225
- ↑ Anders Fryxell: Lebensgeschichte Karl’s des Zwölften, Königs von Schweden, Erster Theil, 1861, S. 14
- ↑ Livländische Agrar- und Bauern-Verordnung, 1850, 207