missbilligend

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missbilligend (Deutsch)

Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

mißbilligend

Worttrennung:

miss·bil·li·gend

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild missbilligend (Info)
Reime: -ɪlɪɡn̩t

Grammatische Merkmale:

missbilligend ist eine flektierte Form von missbilligen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:missbilligen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag missbilligen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.