missbilligt

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missbilligt (Deutsch)

Adjektiv

Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Partizip II

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

mißbilligt

Worttrennung:

miss·bil·ligt

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild missbilligt (Info), Lautsprecherbild missbilligt (Info)
Reime: -ɪlɪçt, -ɪlɪkt

Grammatische Merkmale:

missbilligt ist eine flektierte Form von missbilligen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:missbilligen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag missbilligen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.

Konjugierte Form

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

mißbilligt

Worttrennung:

miss·bil·ligt

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild missbilligt (Info), Lautsprecherbild missbilligt (Info)
Reime: -ɪlɪçt, -ɪlɪkt

Grammatische Merkmale:

  • 2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs missbilligen
  • 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs missbilligen
  • 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs missbilligen
missbilligt ist eine flektierte Form von missbilligen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:missbilligen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag missbilligen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.