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Worttrennung:
- schul·pflich·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: schulpflichtig (Info) schulpflichtig (Info)
Bedeutungen:
- (gemäß dem Gesetz) zum Schulbesuch verpflichtet
Herkunft:
- Ableitung von Schulpflicht mit dem Ableitungsmorphem -ig
Beispiele:
- In Deutschland ist man je nach Bundesland mindestens neun Jahre lang schulpflichtig.
- „Laut dem Gesetz dürfen Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, an allgemeinbildenden Pflichtschulen nicht als außerordentliche Schüler aufgenommen werden.“[1]
Übersetzungen
(gemäß dem Gesetz) zum Schulbesuch verpflichtet
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „schulpflichtig“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „schulpflichtig“
- Duden online „schulpflichtig“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „schulpflichtig“ auf wissen.de
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „schulpflichtig“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „schulpflichtig“
Quellen:
- ↑ Bernadette Bayrhammer: Kritik an "Schulverbot" für Flüchtlinge zeigt Wirkung. In: DiePresse.com. 13. September 2016, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 20. Januar 2018) .