subsidiär

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes subsidiär gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes subsidiär, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man subsidiär in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort subsidiär wissen müssen. Die Definition des Wortes subsidiär wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonsubsidiär und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

subsidiär (Deutsch)

Positiv Komparativ Superlativ
subsidiär subsidiärer am subsidiärsten
Alle weiteren Formen: Flexion:subsidiär

Nebenformen:

veraltend: subsidiarisch

Worttrennung:

sub·si·di·är, Komparativ: sub·si·di·ä·rer, Superlativ: am sub·si·di·ärs·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild subsidiär (Info)
Reime: -ɛːɐ̯

Bedeutungen:

fachsprachlich, bildungssprachlich: Hilfe leistend
fachsprachlich (besonders Recht), bildungssprachlich: als Behelf dienend

Herkunft:

aus dem französischen subsidiaire → fr, welches sich wiederum aus dem lateinischen subsidiarius → la „helfend, als Hilfe, als Aushilfe dienend“ entwickelt hat
Wilhelm Emanuel von Ketteler (1811–1877) benutzte den Begriff erstmals im 19. Jahrhundert für das subsidiäre Recht des Staates, das ein vormundschaftliches Recht beschreibt, das der Staat ausüben soll, wenn Eltern ihre Erziehungspflichten schwer verletzen.[1]

Synonyme:

helfend, unterstützend
behelfsmäßig

Gegenwörter:

fokal

Beispiele:

Der Staat agiert subsidiär, einzelne Entscheidungen liegen in der Hand der untergeordneten Stellen.
Für den Lebensbedarf des Kindes stehen subsidiäre Sozialleistungen zur Verfügung.
Von der Ricardoschen Bestimmung der Lohnhöhe durch einen zwar nicht physiologischen, aber traditionell gegebenen Unterhaltsbedarf ist nicht viel mehr übriggeblieben als eine subsidiäre Untergrenze.[2]
„Eine Gegenüberstellung von PKG 1946 Nr. 8 und PKG 1952 Nr. 6 hinterläßt auch deshalb einen geteilten Eindruck, weil es einerseits nicht möglich war, mit der Königin der Beweismittel, der Urkunde, etwas nachträglich in den Prozeß einzuführen, andrerseits aber mit dem fragwürdigen subsidiärsten Beweismittel der richterlichen Befragung.“[3]
Es ist also festzuhalten, daß das römische Recht an den Gerichten Deutschlands ein subsidiäres Recht ist; wenn nämlich einmal deutsches Gewohnheitsrecht oder Reichsgesetze fehlen, hat man sich an das Justianianische Recht zu halten.[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

subsidiär Schutzberechtigter, subsidiäre Haftung, subsidiäres Recht

Wortbildungen:

Subsidiarität

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „subsidiär
Duden online „subsidiär
Uni Leipzig: Wortschatz-Portalsubsidiär
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „subsidiär“ auf wissen.de
Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3, Seite 983.

Quellen:

  1. Louise Bielzer: Perzeption, Grenzen und Chancen des Subsidiaritätsprinzips. Abgerufen am 25. April 2014.
  2. Julius Landmann: Die Agrarpolitik Des Schweizerischen Industriestaates. Abgerufen am 25. April 2014.
  3. Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht. Volume 23, de Gruyter, 1958 (Google Books).
  4. Rudolf Hoke, Ilse Reiter: Quellensammlung zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte. Abgerufen am 25. April 2014.