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Anmerkung:
- Das Verb wird nur im Infinitiv und im Partizip Perfekt verwendet.[1]
Worttrennung:
- zwangs·ver·stei·gern, Präteritum: —, Partizip II: zwangs·ver·stei·gert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: zwangsversteigern (Info)
Bedeutungen:
- zwangsweise versteigern
Beispiele:
- „Klagen über entlaufene Bauern gingen den Staat nun nichts mehr an, und der Besitz des Grundherrn konnte zwangsversteigert werden, wenn er die Steuer nicht zahlte.“[2]
- „Immobilien dienten als Sicherheit für die Kredite, und wenn der Schuldner säumig wurde, konnte man sein Eigentum zwangsversteigern, und zwar ohne lästige Vermittler, die ihren Anteil gefordert hätten.“[3]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zwangsversteigern“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zwangsversteigern“
- Duden online „zwangsversteigern“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zwangsversteigern“
Quellen:
- ↑ Duden online „zwangsversteigern“
- ↑ Dietmar Rothermund: Geschichte Indiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 3. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-47994-6, Seite 57 .
- ↑ Jake Adelstein: Tokyo Vice. Eine gefährliche Reise durch die japanische Unterwelt. 1. Auflage. Riva, München 2022, ISBN 978-3-7423-2091-9, Seite 228 .