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Bedeutungen:
- festmachen, unterzeichnen, beglaubigen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus dem Substantiv 𒅗 (Mund) und dem Verb 𒆟 (kešeŕ/kéše) ‚anbinden‘. Das Substantiv ka steht dabei im Absolutiv. Das Objekt des gesamten Verbs muss dadurch in einem anderen Kasus stehen.
Beispiele:
- Tukumbi numasu dub kag kešeŕa numea lu urana banna, kug nublae. (Kodex Urnamma, §11)
- Wenn ein Mann bei der Scham einer Witwe liegt, ohne dass diese einen festgemachten (beglaubigten) (Ehe-)Vertrag besitzt, so wird er kein Silber (als Scheidungsgeld) bezahlen.
Übersetzungen
festmachen, unterzeichnen, beglaubigen
- Walter Sallaberger und andere: LEIPZIG–MÜNCHNER SUMERISCHER ZETTELKASTEN (Fassung vom 26. 9. 2006). Ludwig-Maximilians-Universität München, 26. September 2006, Seite 326, abgerufen am 22. Januar 2015 (Deutsch). „KA--keš2.d(/dr/) "festmachen"“