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Nebenformen:
- Abgabenpflicht
Worttrennung:
- Ab·ga·be·pflicht, Plural: Ab·ga·be·pflich·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abgabepflicht (Info)
Bedeutungen:
- Verpflichtung (besonders gegenüber Behörden), etwas abzugeben (Gebühren bezahlen, Dokumente einreichen, Dinge abliefern)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Pflicht
Oberbegriffe:
- Pflicht
Beispiele:
- „Bisher blieben Kursgewinne nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr steuerfrei, und Dividenden unterlagen nur zum Teil der Abgabepflicht.“[1]
- „Im Gegensatz zu Dissertationen, für die es eine Abgabepflicht an die jeweilige Hochschulbibliothek gibt, werden Diplomarbeiten nur teilweise abgeliefert und stehen somit für die Fernleihe oft nicht zur Verfügung.“[2]
Wortbildungen:
- abgabepflichtig
Übersetzungen
Verpflichtung (besonders gegenüber Behörden), etwas abzugeben
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Abgabepflicht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgabepflicht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abgabepflicht“
- Duden online „Abgabepflicht“
Quellen:
- ↑ Steuern sparen, Gebühren zahlen. In: Die Zeit, 17. Juli 2008 (zitiert nach DWDS).
- ↑ Wikipedia-Artikel „Diplomarbeit“ (Stabilversion)