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Abgeltungssteuer wissen müssen. Die Definition des Wortes
Abgeltungssteuer wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Abgeltungssteuer und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Nebenformen:
- Abgeltungsteuer
Worttrennung:
- Ab·gel·tungs·steu·er, Plural: Ab·gel·tungs·steu·ern
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abgeltungssteuer (Info)
Bedeutungen:
- Quellensteuer auf Kapitalerträge
Beispiele:
- „seit Anfang dieses Jahres gilt die Abgeltungssteuer, nach der private Kapitalerträge nur noch mit generell 25 Prozent statt mit dem persönlichem Steuersatz von 42 Prozent zu versteuern sind.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag
„Abgeltungsteuer“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- Wikipedia-Artikel „Abgeltungssteuer“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeltungssteuer“
Quellen:
- ↑ Sandra Pfister: Deutschland ist ein Niedrigsteuerland. In: Deutschlandradio. 7. September 2009 (Deutschlandfunk/Köln, URL, abgerufen am 5. Juni 2024) .