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Worttrennung:
- Quel·len·steu·er, Plural: Quel·len·steu·ern
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Quellensteuer (Info)
Bedeutungen:
- Steuer, die dort erhoben wird woher die Einkünfte fließen (der Quelle)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Quelle und Steuer mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- Steuer, Abgabe
Unterbegriffe:
- Abgeltungsteuer, Kapitalertragssteuer
Beispiele:
- Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, da sie direkt durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
- „Ein ausländischer Opernstar, der für einen Auftritt in Zürich 100 000 Franken verdient, bezahlt darauf 15 Prozent Quellensteuer.“[1]
Übersetzungen
Steuer, die dort erhoben wird woher die Einkünfte fließen (der Quelle)
- Duden online „Quellensteuer“
- Wikipedia-Artikel „Quellensteuer“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Quellensteuer“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Quellensteuer“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Quellensteuer“
Quellen: