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Nebenformen:
- Abgeltungssteuer
Worttrennung:
- Ab·gel·tung·steu·er, Plural: Ab·gel·tung·steu·ern
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abgeltungsteuer (Info)
Bedeutungen:
- Quellensteuer, insbesondere auf Kapitalerträge, die eine weitere Veranlagung erübrigt
Oberbegriffe:
- Steuer
Beispiele:
- Die Abgeltungsteuer ist unabhängig vom sonstigen Einkommen.
- Dividenden, die von Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer.
- „Die zusätzlichen Einnahmen, die aus einer Abschaffung der Abgeltungsteuer entstünden, sind schwer zu beziffern.“[1]
Übersetzungen
Quellensteuer mit abgeltender Wirkung
- Wikipedia-Artikel „Abgeltungsteuer“
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeltungsteuer“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeltungsteuer“
- Duden online „Abgeltungsteuer“
Quellen:
- ↑ Sven Böll u.a.: Rückwärts in die Zukunft. In: DER SPIEGEL. Nummer 20, 12. Mai 2014, ISSN 0038-7452, Seite 25 .