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Ablehnungsgesuch wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ab·leh·nungs·ge·such, Plural: Ab·leh·nungs·ge·su·che
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Ablehnungsgesuch (Info)
Bedeutungen:
- „ein Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen“[1]
Herkunft:
- zusammengesetzt aus dem Ablehnung, dem Fugenelement -s, und Gesuch
Synonyme:
- Befangenheitsantrag
Oberbegriffe:
- Gesuch
Beispiele:
- Ein Ablehnungsgesuch ist begründet, wenn ein Grund gegeben ist, dessentwegen der Ablehnende von seinem Standpunkt aus nachvollziehbaren Anlaß für die Befürchtung hat, der Rechtspfleger werde nicht unparteiisch sachlich entscheiden.[2]
Übersetzungen
Antrag eines Prozessbeteiligten, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen
- Wikipedia-Artikel „Ablehnungsgesuch“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ablehnungsgesuch“
Quellen: