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Worttrennung:
- Ab·wehr·ver·let·zung, Plural: Ab·wehr·ver·let·zun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abwehrverletzung (Info)
Bedeutungen:
- Recht, Rechtsmedizin: Verwundung bei einem Menschen, deren Vorhandensein auf eine tätliche Auseinandersetzung hinweist
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Wörtern Abwehr und Verletzung
Oberbegriffe:
- Verwundung
Beispiele:
- „Zu einer Abwehrverletzung kam es nicht, da das Werkzeug gar nicht registriert worden war.“[1]
- „Das Opfer hatte in dieser Lage nach Erkennen der Gefahr keine Möglichkeit mehr, sich gegen den Tötungsangriff zur Wehr zu setzen, was die fehlenden Abwehrverletzungen bestätigen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- aktive Abwehrverletzung, passive Abwehrverletzung
Übersetzungen
Verwundung eines Menschen, die bei der Abwehr eines tätlichen Angriffs entsteht
- Wikipedia-Artikel „Abwehrverletzung“
Quellen: