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Abwerbungsversuch wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ab·wer·bungs·ver·such, Plural: Ab·wer·bungs·ver·su·che
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abwerbungsversuch (Info)
Bedeutungen:
- Vorhaben, eine Person aus einem anderen Arbeitsverhältnis herauszuholen und selbst zu beschäftigen; Versuch, jemanden abzuwerben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abwerbung und Versuch sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- „Abwerbungsversuche bei einzelnen Spielern hat es gegeben; sie wurden aber durch die gefestigten Mannschaften abgewiesen.““[1]
- „Ferner kann es angebracht sein, den Mandanten vorsichtig auf eventuelle Abwerbungsversuche von Kollegen oder Mitgefangenen hinzuweisen.“[2]
- „Zudem wurde die Abwanderung nach Westen als Folge gezielter Abwerbungsversuche seitens westdeutscher Unternehmen verstanden.“[3]
Übersetzungen
Versuch, jemanden abzuwerben
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Abwerbungsversuch“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abwerbungsversuch“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abwerbungsversuch“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abwerbungsversuch“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Abwerbungsversuch“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Ahrensmeier: Verein. BoD – Books on Demand, 2021, ISBN 978-3-7543-1367-1, Seite 54 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Reinhold Schlothauer, Hans-Joachim Weider, Frank Nobis: Untersuchungshaft. C.F. Müller GmbH, 2016, ISBN 978-3-8114-4474-4, Seite 172 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Frank Bösch: Geteilte Geschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, 2015, ISBN 978-3-647-30083-2, Seite 376 (Zitiert nach Google Books)