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Worttrennung:
- Amts·hand·lung, Plural: Amts·hand·lun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Amtshandlung (Info)
Bedeutungen:
- einzelner hoheitlicher Akt
- Ausübung einer Funktion
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Amt und Handlung mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Vorgesetztenfunktion haben, soweit sie Amtshandlungen unmittelbar wahrnehmen, darauf zu achten, daß ihre Mitarbeiter diese Richtlinien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einhalten.“[1]
- „Seine erste ‚Amtshandlung‘ wird der Sturm aufs Rathaus sein.“[2]
- „Eine seiner frühen Amtshandlungen war die Ausweisung der Jesuiten aus Brasilien.“[3]
- „Da scheint eine der ersten Amtshandlungen des neuen Präsidenten nur folgerichtig: Noch am Tag seiner Vereidigung setzte Trump von seinem Vorgänger ernannte Botschafter ab.“[4]
- „Obamas erste Amtshandlung war die Suche nach einem hypoallergenen Hund für seine Töchter.“[5]
Übersetzungen
einzelner hoheitlicher Akt
- Wikipedia-Artikel „Amtshandlung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Amtshandlung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Amtshandlung“
- The Free Dictionary „Amtshandlung“
- Duden online „Amtshandlung“
Quellen:
- ↑ Österreichsiche Richtlinien-Verordnung in der Fassung vom 9. Februar 2016,§2.
- ↑ Claudia Schuhmann: Rathaussturm ist erste Amtshandlung des Faschingsvereins. In: Eibelstadt. Main-Post, 10. November 2013, abgerufen am 9. Februar 2016.
- ↑ Annette Bruhns: Ein Reich aus Zucker und Gold. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016 , Seite 20-29, Zitat Seite 28.
- ↑ Malte Herwig: Rammbock. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017 , Seite 26-35, Zitat Seite 32.
- ↑ Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 71.