Antragsdelikt

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Antragsdelikt (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Antragsdelikt die Antragsdelikte
Genitiv des Antragsdeliktes
des Antragsdelikts
der Antragsdelikte
Dativ dem Antragsdelikt
dem Antragsdelikte
den Antragsdelikten
Akkusativ das Antragsdelikt die Antragsdelikte

Worttrennung:

An·trags·de·likt, Plural: An·trags·de·lik·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Antragsdelikt (Info)

Bedeutungen:

Delikt, das nur auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Antrag und Delikt mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

Offizialdelikt

Oberbegriffe:

Delikt

Beispiele:

„Bei einem Antragsdelikt tritt der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber nur insoweit als gesetzlich berechtigter Ankläger auf, als der Verfolgungsantrag des Verletzten als des eigentlichen Trägers des Verfolgungsrechtes vorliegt.“[1]
„Bei Diebstahl im Familienkreis handelt es sich um ein sogenanntes ‚Antragsdelikt‘.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Antragsdelikt
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Antragsdelikt
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAntragsdelikt
Duden online „Antragsdelikt
wissen.de – Lexikon „Antragsdelikt
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Antragsdelikt
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Antragsdelikt

Quellen:

  1. Rechtssatz des österreischen OGH vom 22. Mai 1975
  2. Mann stahl eigener Familie teuren Schmuck. In: tirol. ORF, 11. April 2012, abgerufen am 5. März 2016.