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Antragsdelikt wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- An·trags·de·likt, Plural: An·trags·de·lik·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Antragsdelikt (Info)
Bedeutungen:
- Delikt, das nur auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Antrag und Delikt mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Offizialdelikt
Oberbegriffe:
- Delikt
Beispiele:
- „Bei einem Antragsdelikt tritt der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber nur insoweit als gesetzlich berechtigter Ankläger auf, als der Verfolgungsantrag des Verletzten als des eigentlichen Trägers des Verfolgungsrechtes vorliegt.“[1]
- „Bei Diebstahl im Familienkreis handelt es sich um ein sogenanntes ‚Antragsdelikt‘.“[2]
Übersetzungen
Delikt, das nur auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt wird
- Wikipedia-Artikel „Antragsdelikt“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Antragsdelikt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Antragsdelikt“
- Duden online „Antragsdelikt“
- wissen.de – Lexikon „Antragsdelikt“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Antragsdelikt“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Antragsdelikt“
Quellen: