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Offizialdelikt wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Of·fi·zi·al·de·likt, Plural: Of·fi·zi·al·de·lik·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Offizialdelikt (Info)
- Reime: -aːldelɪkt
Bedeutungen:
- Delikt, das von Amts wegen verfolgt werden muss
Gegenwörter:
- Antragsdelikt
Oberbegriffe:
- Delikt
Unterbegriffe:
- Offizialvergehen
Beispiele:
Übersetzungen
Delikt, das von Amts wegen verfolgt werden muss
- Wikipedia-Artikel „Offizialdelikt“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Offizialdelikt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Offizialdelikt“
- The Free Dictionary „Offizialdelikt“
- Duden online „Offizialdelikt“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Offizialdelikt“ auf wissen.de
- Wahrig Fremdwörterlexikon „Offizialdelikt“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Offizialdelikt“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Offizialdelikt“