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Bedeutungen:
- Anweisung
- Anwalt/Anwaltschaft
- Anwärter
Beispiele:
- „Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist die 5. und 6 Rubrik nach den bescheinigten Angaben des Antragstellers von der Ortspolizeibehörde auszufüllen und fortzuführen und das Betreffende in der Liste (Nr. 6) nachzutragen (Nr. IV. d. Anw. v. 18. August 1853, M.-Bl. S. 200).“[1]
Übersetzungen
- Duden online „Anw.“
- Andreas Cyffka, Evelyn Agbaria u. a.: Pons, Die deutsche Rechtschreibung – Das umfassende Nachschlagewerk. 1. Auflage. Pons, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-125-17084-1 , Seite 134
- Heinz Koblischke: Kleines Abkürzungsbuch. 3., neubearbeitete Auflage. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1981 , Seite 14
Quellen:
- ↑ H. A. Mascher: Die Gewerbe-Ordnung Preußens in ihrer neuesten Gestalt. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862, Seite 200