Ausbruchsgefahr

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Ausbruchsgefahr (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Ausbruchsgefahr die Ausbruchsgefahren
Genitiv der Ausbruchsgefahr der Ausbruchsgefahren
Dativ der Ausbruchsgefahr den Ausbruchsgefahren
Akkusativ die Ausbruchsgefahr die Ausbruchsgefahren

Worttrennung:

Aus·bruchs·ge·fahr, Plural: Aus·bruchs·ge·fah·ren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ausbruchsgefahr (Info)

Bedeutungen:

Gefahr eines Ausbruchs

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ausbruch und Gefahr mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Gefahr

Beispiele:

„Bei erhöhter Ausbruchsgefahr wird der Seilbahnbetrieb eingestellt bzw. die Kraterumgebung gesperrt; an verschiedenen Punkten der Strecke gibt es Schutzbunker.“[1]
„Verschärfte Sicherungsvorkehrungen (vgl. Nr. 60 ff, 62 ff UVollzO) sind – gestützt auf § 119 Abs. 3 – grundsätzlich zulässig, wenn einer konkreten außergewöhnlichen Gefahrenlage (z.B. akuter Suizid- oder Ausbruchsgefahr) nicht anders begegnet werden kann.“[2]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausbruchsgefahr

Quellen:

  1. Isa Ducke, Natascha Thoma: Baedeker – Japan. 13. Auflage. Karl Baedeker, Ostfildern 2016. ISBN 978-3829713955. Seite 208
  2. Volker Erb (Hrsg.) et al.; Löw/Rosenberg: Die Strafprozessordnung und das Gerichts-Verfassungsgesetz. Großkommentar. Band 4: §§ 112-150. 26. Auflage. De Gruyter Recht, Berlin 2007. ISBN 978-3899491999. Seite 253