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Worttrennung:
- Ba·de·ver·bot, Plural: Ba·de·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Badeverbot (Info)
Bedeutungen:
- Verbot, in einem Gewässer zu schwimmen/zu baden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs baden, Gleitlaut -e- und Verbot
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- „Wenn Haie in den Fluten ihr Unwesen treiben, sind Badeverbote durchaus angebracht.“[1]
Übersetzungen
Verbot, in einem Gewässer zu schwimmen/zu baden
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Badeverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Badeverbot“
- The Free Dictionary „Badeverbot“
- Duden online „Badeverbot“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Badeverbot“
Quellen:
- ↑ Urteil: Haialarm ist kein Reisemangel. In: Spiegel Online. 10. Mai 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 22. Mai 2014) .