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Worttrennung:
- Be·am·ten·recht, Plural: Be·am·ten·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Beamtenrecht (Info)
Bedeutungen:
- bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Beamter, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Recht
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Beamtenrecht, das Richterrecht, das Recht der Berufssoldaten und das Recht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.“[1]
Wortbildungen:
- beamtenrechtlich
Übersetzungen
bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht
- Wikipedia-Artikel „Beamtenrecht (Deutschland)“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beamtenrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beamtenrecht“
- The Free Dictionary „Beamtenrecht“
- Duden online „Beamtenrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Beamtenrecht“
Quellen: