Berufungsbeklagter

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Berufungsbeklagter (Deutsch)

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ Berufungsbeklagter Berufungsbeklagte
Genitiv Berufungsbeklagten Berufungsbeklagter
Dativ Berufungsbeklagtem Berufungsbeklagten
Akkusativ Berufungsbeklagten Berufungsbeklagte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Berufungsbeklagte die Berufungsbeklagten
Genitiv des Berufungsbeklagten der Berufungsbeklagten
Dativ dem Berufungsbeklagten den Berufungsbeklagten
Akkusativ den Berufungsbeklagten die Berufungsbeklagten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Berufungsbeklagter keine Berufungsbeklagten
Genitiv eines Berufungsbeklagten keiner Berufungsbeklagten
Dativ einem Berufungsbeklagten keinen Berufungsbeklagten
Akkusativ einen Berufungsbeklagten keine Berufungsbeklagten

Worttrennung:

Be·ru·fungs·be·klag·ter, Plural: Be·ru·fungs·be·klag·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Berufungsbeklagter (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: der Beklagte in einem Berufungsverfahren

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Berufung und Beklagter sowie dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

Berufungskläger

Beispiele:

Der Berufungsbeklagte wird von Rechtsanwalt xyz vertreten.

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Berufungsbeklagter
Duden online „Berufungsbeklagter

Worttrennung:

Be·ru·fungs·be·klag·ter, Plural: Be·ru·fungs·be·klag·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Berufungsbeklagter (Info)

Grammatische Merkmale:

Berufungsbeklagter ist eine flektierte Form von Berufungsbeklagte.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag Berufungsbeklagte.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.