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Worttrennung:
- Be·ru·fungs·klä·ger, Plural: Be·ru·fungs·klä·ger
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Berufungskläger (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: der Kläger in einem Berufungsverfahren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Berufung und Kläger sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Berufungsbeklagter
Beispiele:
- „Die Kosten einer erfolglosen Berufung treffen den Berufungskläger.“[1]
Übersetzungen
Rechtswesen: der Kläger in einem Berufungsverfahren
- The Free Dictionary „Berufungskläger“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Berufungskläger“
- Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Dritter Band: BED–BRN, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1987, ISBN 3-7653-1103-0, DNB 870633295 , Seite Seite 188, Artikel „Berufung“, dort auch „Berufungskläger“
Quellen:
- ↑ Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Dritter Band: BED–BRN, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1987, ISBN 3-7653-1103-0, DNB 870633295 , Seite Seite 188, Artikel „Berufung“, dort auch „Berufungskläger“