Berufungskläger

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Berufungskläger (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Berufungskläger die Berufungskläger
Genitiv des Berufungsklägers der Berufungskläger
Dativ dem Berufungskläger den Berufungsklägern
Akkusativ den Berufungskläger die Berufungskläger

Worttrennung:

Be·ru·fungs·klä·ger, Plural: Be·ru·fungs·klä·ger

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Berufungskläger (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: der Kläger in einem Berufungsverfahren

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Berufung und Kläger sowie dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

Berufungsbeklagter

Beispiele:

„Die Kosten einer erfolglosen Berufung treffen den Berufungskläger.“[1]

Übersetzungen

The Free Dictionary „Berufungskläger
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Berufungskläger
Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Dritter Band: BED–BRN, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1987, ISBN 3-7653-1103-0, DNB 870633295, Seite Seite 188, Artikel „Berufung“, dort auch „Berufungskläger“

Quellen:

  1. Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Dritter Band: BED–BRN, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1987, ISBN 3-7653-1103-0, DNB 870633295, Seite Seite 188, Artikel „Berufung“, dort auch „Berufungskläger“