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Dereliktion wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- De·re·lik·ti·on, Plural: De·re·lik·ti·o·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Dereliktion (Info)
- Reime: -oːn
Bedeutungen:
- Rechtswesen: Eigentumsaufgabe; der Eigentümer gibt in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten den Besitz an der Sache (§ 90 BGB) auf, beispielsweise Müll oder Sperrmüll
Herkunft:
- lateinisch: dērēlictiō → la, von dē → la = „von … weg“ und rēlinquere → la = „verlassen, zurücklassen“[1]
Synonyme:
- Eigentumsaufgabe, Besitzaufgabe
Gegenwörter:
- Aneignung, Okkupation
Beispiele:
- Auch die Dereliktion an Grundstücken ist, mit Erklärung dem zuständigen Grundbuchamt gegenüber, möglich (§928 I BGB).
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Dereliktion“
- OpinioIuris/Möller: Dereliktion
Quellen: