Dereliktion

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Dereliktion (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Dereliktion die Dereliktionen
Genitiv der Dereliktion der Dereliktionen
Dativ der Dereliktion den Dereliktionen
Akkusativ die Dereliktion die Dereliktionen

Worttrennung:

De·re·lik·ti·on, Plural: De·re·lik·ti·o·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Dereliktion (Info)
Reime: -oːn

Bedeutungen:

Rechtswesen: Eigentumsaufgabe; der Eigentümer gibt in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten den Besitz an der Sache (§ 90 BGB) auf, beispielsweise Müll oder Sperrmüll

Herkunft:

lateinisch: dērēlictiō → la, von  → la = „vonweg“ und rēlinquere → la = „verlassen, zurücklassen[1]

Synonyme:

Eigentumsaufgabe, Besitzaufgabe

Gegenwörter:

Aneignung, Okkupation

Beispiele:

Auch die Dereliktion an Grundstücken ist, mit Erklärung dem zuständigen Grundbuchamt gegenüber, möglich (§928 I BGB).

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Dereliktion
OpinioIuris/Möller: Dereliktion

Quellen:

  1. Duden online „Dereliktion