Dirimierungsrecht

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Dirimierungsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Dirimierungsrecht die Dirimierungsrechte
Genitiv des Dirimierungsrechtes
des Dirimierungsrechts
der Dirimierungsrechte
Dativ dem Dirimierungsrecht den Dirimierungsrechten
Akkusativ das Dirimierungsrecht die Dirimierungsrechte

Worttrennung:

Di·ri·mie·rungs·recht, Plural: Di·ri·mie·rungs·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Dirimierungsrecht (Info)

Bedeutungen:

Österreich, Rechtssprache: Recht des Vorsitzenden eines entscheidungsberechtigten Gremiums, bei Stimmengleichheit durch seine Stimme ein Abstimmungsergebnis herbeizuführen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Dirimierung und Recht sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Entscheidungsrecht

Beispiele:

Im Gegenteil, sie dienen nicht dazu, dass sich der Vorsitzende bei Stimmengleichheit mittels Ausübung des Dirimierungsrechtes endgültig durchsetzt.[1]
Der Vorsitzende stimmt nicht mit, es sei denn, es kommt (infolge Fehlens eines Mitgliedes) zur Stimmengleichheit. In diesem Fall ist die bzw. der Vorsitzende allerdings verpflichtet, seine Stimme abzugeben, die dann den Ausschlag gibt (Dirimierungsrecht).[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Dirimierung“, dort auch Dirimierungsrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dirimierungsrecht
Duden online „Dirimierungsrecht

Quellen:

  1. Österreichischer Verfassungsgerichtshof: Erkenntnis G 46/2013-21. BKA (AT), 10. Dezember 2013, abgerufen am 4. April 2022., Seite 24
  2. Verfassungsgerichtshof Österreich: Richterbank und rechtsprechende Tätigkeit. BKA (AT), abgerufen am 4. April 2022.