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Ehetrennung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ehe·tren·nung, Plural: Ehe·tren·nun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Ehetrennung (Info)
Bedeutungen:
- nicht die förmliche Lösung der Ehe in einer Ehescheidung, sondern nur die Trennung von Tisch und Bett der Ehepartner
- Österreich, historisch, bis 1938: förmliche Auflösung der Ehe
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Ehe und Trennung
Beispiele:
- Bei Ehebruch und anderen Gründen, die das Eheleben unerträglich machen, ist nach katholischem Kirchenrecht nur die Ehetrennung und nicht die Scheidung einer von Christen gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe möglich.[1]
- „Das ABGB unterschied zwischen Scheidung von Tisch und Bett (§§ 103ff.) und der Ehetrennung (§§ 115ff.). Mit der Scheidung wurde nur die häusliche Gemeinschaft aufgelöst, eine Wiederverheiratung war nicht möglich. Demgegenüber bewirkte die Trennung die Auflösung des Ehebandes und ermöglichte das Eingehen einer weiteren Ehe.“[2]
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Ehetrennung“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Neubearbeitung (A–F), 9. Bände. Göttingen/Berlin 1980–2016 „Ehetrennung“ (digitalisierte Fassung)
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ehetrennung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ehetrennung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ehetrennung“
- Duden online „Ehetrennung“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 853, Artikel „Ehetrennung“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 853, Artikel „Ehetrennung“
- ↑ Herbert Kalb: Das Eherecht in der Republik Österreich 1918–1978. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs. 2012, abgerufen am 16. August 2024.