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Eröffnungsbeschluss wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Eröffnungsbeschluß
Worttrennung:
- Er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Er·öff·nungs·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Eröffnungsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, ein Hauptverfahren zu eröffnen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Eröffnung und Beschluss mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Nichteröffnungsbeschluss
Oberbegriffe:
- Beschluss
Beispiele:
Übersetzungen
gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
- Wikipedia-Artikel „Eröffnungsbeschluss“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eröffnungsbeschluss“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eröffnungsbeschluss“
- Duden online „Eröffnungsbeschluss“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eröffnungsbeschluss“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Eröffnungsbeschluss“