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Nichteröffnungsbeschluss wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Nichteröffnungsbeschluß
Worttrennung:
- Nicht·er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Nicht·er·öff·nungs·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nichteröffnungsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus nicht und Eröffnungsbeschluss
Gegenwörter:
- Eröffnungsbeschluss
Oberbegriffe:
- Beschluss
Beispiele:
Übersetzungen
gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Nichteröffnungsbeschluss“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nichteröffnungsbeschluss“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nichteröffnungsbeschluss“