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Worttrennung:
- Er·laub·nis·tat·be·stand, Plural: Er·laub·nis·tat·be·stän·de
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Erlaubnistatbestand (Info)
Bedeutungen:
- Strafrecht: Rechtfertigungsgrund, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Erlaubnis und Tatbestand
Oberbegriffe:
- Tatbestand
Beispiele:
- „Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.“[1]
Wortbildungen:
- Erlaubnistatbestandsirrtum
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erlaubnistatbestand“ (derzeit nicht erreichbar)
- Linguee.de „Erlaubnistatbestand“
Quellen: