Erlaubnistatbestandsirrtum

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Erlaubnistatbestandsirrtum (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Erlaubnistatbestandsirrtum
Genitiv des Erlaubnistatbestandsirrtums
Dativ dem Erlaubnistatbestandsirrtum
Akkusativ den Erlaubnistatbestandsirrtum

Worttrennung:

Er·laub·nis·tat·be·stands·irr·tum, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erlaubnistatbestandsirrtum (Info)

Bedeutungen:

Strafrecht: Irrtum, bei dem der Täter fälschlicherweise annimmt, es lägen die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrund vor, wodurch seine Tat erlaubt werde

Abkürzungen:

ETI

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Erlaubnistatbestand und Irrtum sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Irrtum, Tatbestandsirrtum

Beispiele:

Wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich zu behandeln ist, ist äußerst umstritten.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Erlaubnistatbestandsirrtum
Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Auflage, Stuttgart 2008, Rdnr. 697 ff.