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Erlaubnistatbestandsirrtum (Deutsch)
Worttrennung:
- Er·laub·nis·tat·be·stands·irr·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Erlaubnistatbestandsirrtum (Info)
Bedeutungen:
- Strafrecht: Irrtum, bei dem der Täter fälschlicherweise annimmt, es lägen die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrund vor, wodurch seine Tat erlaubt werde
Abkürzungen:
- ETI
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Erlaubnistatbestand und Irrtum sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Irrtum, Tatbestandsirrtum
Beispiele:
- Wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich zu behandeln ist, ist äußerst umstritten.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Erlaubnistatbestandsirrtum“
- Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Auflage, Stuttgart 2008, Rdnr. 697 ff.