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Exekutive wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ex·e·ku·ti·ve, Plural: Ex·e·ku·ti·ven
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Exekutive (Info)
- Reime: -iːvə
Bedeutungen:
- ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Herkunft:
- im 18. Jahrhundert nach gleichbedeutend französisch pouvoir exécutif → fr (Rousseau; gelegentlich substantiviert l’exécutif → fr), auch puissance exécutive → fr[1]
Synonyme:
- ausführende Gewalt, vollziehende Gewalt, Regierungsgewalt
Oberbegriffe:
- Gewalt
Beispiele:
- Die Exekutive ist eine der drei Gewalten.
- „Auch bei anderen Verkehrsdelikten schlägt Deutschlands Exekutive immer gnadenloser zu.“[2]
Wortbildungen:
- Exekutivgewalt
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Exekutive“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Exekutive“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Exekutive“
Quellen:
- ↑ Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Exekutive“
- ↑ Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 96.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: exekutiv