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Folterverbot wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Fol·ter·ver·bot, Plural: Fol·ter·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Folterverbot (Info)
Bedeutungen:
- die Ächtung oder unter Strafe Stellung psychischer oder physischer Tortur
Beispiele:
- Natürlich gibt es offiziell ein Folterverbot, aber wie kann man es auch wirklich durchsetzen?
Übersetzungen
die Ächtung oder unter Strafe Stellung psychischer oder physischer Tortur
- Wikipedia-Artikel „Folterverbot“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Folterverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Folterverbot“