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Fraktionsbeschluss wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Fraktionsbeschluß
Worttrennung:
- Frak·ti·ons·be·schluss, Plural: Frak·ti·ons·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Fraktionsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- Vereinbarung, die von einer Fraktion beschlossen wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Fraktion, Fugenelement -s und Beschluss
Oberbegriffe:
- Beschluss
Beispiele:
- Nach Angaben einer Sprecherin der Unionsfraktion gibt es noch keinen Fraktionsbeschluss zu den Details der Kindergelderhöhung.[1]
Übersetzungen
Vereinbarung, die von einer Fraktion beschlossen wurde
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fraktionsbeschluss“
- The Free Dictionary „Fraktionsbeschluss“
- Duden online „Fraktionsbeschluss“
Quellen:
- ↑ dpa: Mehr Hilfe für Kinderreiche? Kindergeld. In: Zeit Online. 13. August 2008, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 12. März 2013) .