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Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (Deutsch)
Worttrennung:
- Fre·quenz·be·reichs·zu·wei·sungs·plan·ver·ord·nung, Plural: Fre·quenz·be·reichs·zu·wei·sungs·plan·ver·ord·nun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: eine bundesdeutsche Verordnung, die über den Frequenzbereichszuweisungsplan die Zuweisung der Frequenzbereiche an einzelne Funkdienste und an andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen regelt
Abkürzungen:
- FreqBZPV
Herkunft:
- Zusammensetzung aus Substantiv Frequenzbereichszuweisungsplan und Substantiv Verordnung
Oberbegriffe:
- Verordnung
Beispiele:
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- Der Frequenzbereich von 868 – 870 MHz wird manchmal fälschlich als ISM-Band bezeichnet, ist aber laut Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung kein ISM-Band.[1]
Übersetzungen
- Die aktuelle Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beim Bundesjustizministerium
Quellen: