Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

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Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnungen
Genitiv der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnungen
Dativ der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung den Frequenzbereichszuweisungsplanverordnungen
Akkusativ die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnungen

Worttrennung:

Fre·quenz·be·reichs·zu·wei·sungs·plan·ver·ord·nung, Plural: Fre·quenz·be·reichs·zu·wei·sungs·plan·ver·ord·nun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (Info)

Bedeutungen:

Recht: eine bundesdeutsche Verordnung, die über den Frequenzbereichszuweisungsplan die Zuweisung der Frequenzbereiche an einzelne Funkdienste und an andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen regelt

Abkürzungen:

FreqBZPV

Herkunft:

Zusammensetzung aus Substantiv Frequenzbereichszuweisungsplan und Substantiv Verordnung

Oberbegriffe:

Verordnung

Beispiele:

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Der Frequenzbereich von 868 – 870 MHz wird manchmal fälschlich als ISM-Band bezeichnet, ist aber laut Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung kein ISM-Band.[1]

Übersetzungen

Die aktuelle Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beim Bundesjustizministerium

Quellen: