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Gastflagge wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Gast·flag·ge, Plural: Gast·flag·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gastflagge (Info)
Bedeutungen:
- Schifffahrt: die Nationalflagge des Gastlandes
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gast und Flagge
Oberbegriffe:
- Flagge
Beispiele:
- Noch rechtzeitig hatte man die Gastflagge gehisst.
- „Als Gast in man gut beraten, als Gastflagge die der -Inseln zu führen und nicht schon die finnische. Bayern gibt’s also auch in Finnland!“[1]
- „Wenn man ohne Gastflagge in die Galapagosinseln einläuft, kann es eine Geldstrafe bis zu 15 US-Dollar geben.“[2]
- „Özen sah, dass es sich um ein Charterboot türkischer Nationalität handelte, eine deutsche Gastflagge hing an der Saling.“[3]
- „Dagegen legte ich immer viel Wert darauf, daß die Gastflagge am Großmast recht deutlich in ihren jeweiligen Farben prangte“[4]
- „Die Gastflagge wird meist kleiner gewählt als die Nationalflagge.“[5]
Übersetzungen
Schifffahrt: die Nationalflagge des Gastlandes
Quellen:
- ↑ „Ostsee-Träume“, Werner Jakobi, BoD – Books on Demand, 2000
- ↑ „Komm, wir segeln um die Welt: … Vier Jahre vor dem Wind- der ehrliche Bericht einer mutigen Frau“, Beate Kammler, BoD – Books on Demand, 2009
- ↑ „Der Götter Wiederkehr: Wissenschaftsroman“, Hans-J. Sterzel, BoD – Books on Demand, 2010
- ↑ „Klar zur Wende: nicht nur eine Seegeschichte“, Von Ludwig Turek, Aufbau-Verlag, 1956
- ↑ „Ein kleines Bootslexikon“