Geblütsrecht

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Geblütsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Geblütsrecht
Genitiv des Geblütsrechts
des Geblütsrechtes
Dativ dem Geblütsrecht
Akkusativ das Geblütsrecht

Worttrennung:

Ge·blüts·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Geblütsrecht (Info)

Bedeutungen:

historisch: durch Abstammung bestehendes Anrecht der Königsfamilie auf die Thronfolge

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Geblüt und Recht mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Anrecht, Recht, Vorrecht

Beispiele:

„Durch die Unterstützung der mächtigen Welfen für Lothar III. gegen den nach dem Geblütsrecht erbberechtigten schwäbischen Herzog, den Staufer Friedrich , wurde ein das ganze 12. Jahrhundert andauernder Streit zwischen Welfen und Staufern begründet.“[1]
„Nach dem vorherrschenden Geblütsrecht schien Herzog Friedrich II. als Neffe des Verstorbenen die stärkste Anwartschaft auf die Krone zu haben.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Geblütsrecht
Duden online „Geblütsrecht
wissen.de – Lexikon „Geblütsrecht

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Deutschland im Hochmittelalter“ (Stabilversion)
  2. Karin Feuerstein-Prasser: Aus der Provinz ins Weltgeschehen. In: G/Geschichte. Nummer 3/2017, ISSN 1617-9412, Seite 22.