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Worttrennung:
- Ge·blüts·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Geblütsrecht (Info)
Bedeutungen:
- historisch: durch Abstammung bestehendes Anrecht der Königsfamilie auf die Thronfolge
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Geblüt und Recht mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Anrecht, Recht, Vorrecht
Beispiele:
- „Durch die Unterstützung der mächtigen Welfen für Lothar III. gegen den nach dem Geblütsrecht erbberechtigten schwäbischen Herzog, den Staufer Friedrich , wurde ein das ganze 12. Jahrhundert andauernder Streit zwischen Welfen und Staufern begründet.“[1]
- „Nach dem vorherrschenden Geblütsrecht schien Herzog Friedrich II. als Neffe des Verstorbenen die stärkste Anwartschaft auf die Krone zu haben.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Geblütsrecht“
- Duden online „Geblütsrecht“
- wissen.de – Lexikon „Geblütsrecht“
Quellen: