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Worttrennung:
- Ge·dan·ken·ver·bre·chen, Plural: Ge·dan·ken·ver·bre·chen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gedankenverbrechen (Info)
Bedeutungen:
- Verbrechen, das jemand nur in Gedanken, aber nicht tatsächlich vollbracht hat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gedanke und Verbrechen sowie dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- Verbrechen
Beispiele:
- „Mochte es nun am unverdienten Geschick des gewaltsamen Todes liegen oder daran, daß diejenigen, die dem Lebenden übel nachgeredet hatten, sich schuldig fühlten des Gedankenverbrechens, es ergab sich, daß der Getötete in den Gesprächen und Erinnerungen immer unschuldigere, liebere und angenehmere Züge erhielt.“[1]
Übersetzungen
Verbrechen, das jemand nur in Gedanken, aber nicht tatsächlich vollbracht hat
- Wikipedia-Artikel „Gedankenverbrechen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gedankenverbrechen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gedankenverbrechen“
Quellen:
- ↑ Gerhard Zwerenz: Berührungen. Geschichten vom Eros des 20. Jahrhunderts. Originalausgabe, Knaur, München 1983, ISBN 3-426-02505-1, Seite 36.