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Gefälligkeitszeugnis wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·fäl·lig·keits·zeug·nis, Plural: Ge·fäl·lig·keits·zeug·nis·se
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Gefälligkeitszeugnis (Info)
Bedeutungen:
- aus Freundschaftlichkeit erstellte Bescheinigung über erbrachte Leistungen, die nicht den wahren Leistungen entsprechen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gefälligkeit und Zeugnis mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Zeugnis
Beispiele:
- „Wenn die Klägerin solch eine Note fordere, müsse sie im Streitfall aber auch darlegen und beweisen, dass ihre Leistungen gut oder sehr gut waren. Einen Anspruch auf ein Gefälligkeitszeugnis habe sie nicht, da ein Zeugnis laut Gesetz inhaltlich ‚wahr‘ sein muss.“[1]
- „Ein vor Lob überschäumendes Einser-Zeugnis ist keinesfalls eine Garantie für optimale Erfolgschancen bei einer Neubewerbung – jedenfalls nicht, wenn sich die Lobeselogen allzu auffällig als Teil eines Gefälligkeitszeugnisses entpuppen.“[2]
- „Der Präsident des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM) – einer berufsständischen Vereinigung von Personalprofis – ist auch überzeugt, dass es eine große Zahl von Gefälligkeitszeugnissen gibt.“[3]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gefälligkeitszeugnis“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gefälligkeitszeugnis“
Quellen:
- ↑ Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Gefälligkeitszeugnis. In: Welt Online. 18. November 2014, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 29. Oktober 2016) .
- ↑ Thomas Pabst: Arbeitszeugnis mit Tücken. In: Sächsische Zeitung. 16. Oktober 2004, abgerufen am 29. Oktober 2016.
- ↑ Christian Gottschalk/Werner Ludwig: Gute Noten – geringe Aussagekraft? In: Stuttgarter Zeitung. 18. November 2014, abgerufen am 29. Oktober 2016.