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Gegenkläger wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Gegenkläger und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ge·gen·klä·ger, Plural: Ge·gen·klä·ger
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gegenkläger (Info), Gegenkläger (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Kläger
Sinnverwandte Wörter:
- Widerkläger
Weibliche Wortformen:
- Gegenklägerin
Beispiele:
- Klage wurde eingereicht und mehrere Gegenklagen – und fünf Jahre später hatten weder Kläger noch Gegenkläger mehr davon als einen Haufen Gutachten.
Charakteristische Wortkombinationen:
- als Gegenkläger auftreten
Übersetzungen
Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenkläger“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenkläger“
- Duden online „Gegenkläger“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gegenkläger“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gegenkläger“
- Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenkläger“