Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Gegenklägerin gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Gegenklägerin, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Gegenklägerin in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Gegenklägerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
Gegenklägerin wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Gegenklägerin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ge·gen·klä·ge·rin, Plural: Ge·gen·klä·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gegenklägerin (Info), Gegenklägerin (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: beklagte weibliche Person oder Partei, die eine Gegenklage anstrengt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gegenkläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Widerklägerin
Männliche Wortformen:
- Gegenkläger
Beispiele:
- Klage wurde eingereicht und Gegenklage – und fünf Jahre später hatten weder Klägerin noch Gegenklägerin mehr davon als einen Haufen Gutachten.
Charakteristische Wortkombinationen:
- als Gegenklägerin auftreten
Übersetzungen
Rechtswesen: beklagte weibliche Person oder Partei, die eine Gegenklage anstrengt
- Duden online „Gegenklägerin“
- Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenklägerin“