Gegenklägerin

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Gegenklägerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Gegenklägerin die Gegenklägerinnen
Genitiv der Gegenklägerin der Gegenklägerinnen
Dativ der Gegenklägerin den Gegenklägerinnen
Akkusativ die Gegenklägerin die Gegenklägerinnen

Worttrennung:

Ge·gen·klä·ge·rin, Plural: Ge·gen·klä·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gegenklägerin (Info), Lautsprecherbild Gegenklägerin (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: beklagte weibliche Person oder Partei, die eine Gegenklage anstrengt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gegenkläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

Widerklägerin

Männliche Wortformen:

Gegenkläger

Beispiele:

Klage wurde eingereicht und Gegenklage – und fünf Jahre später hatten weder Klägerin noch Gegenklägerin mehr davon als einen Haufen Gutachten.

Charakteristische Wortkombinationen:

als Gegenklägerin auftreten

Übersetzungen

Duden online „Gegenklägerin
Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenklägerin