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Generalvollmacht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·ne·ral·voll·macht, Plural: Ge·ne·ral·voll·mach·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Generalvollmacht (Info)
Bedeutungen:
- Recht: umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem General- und dem Substantiv Vollmacht
Oberbegriffe:
- Vollmacht, Recht
Beispiele:
- Eine Generalvollmacht eröffnet große Handlungsmöglichkeiten.
- „Vor dem Abflug brachte sie ihren Freund dazu, ihr eine Generalvollmacht über sein Vermögen, Blankounterschriften, die Schlüssel für sein Auto und den Tresor in der Villa samt Zahlenkombinationen zu überlassen.“[1]
- „Bekommt Kurz in diesem gerade angebrochenen machtpolitischen Mondfenster die Generalvollmacht nicht, kann er die Partei nicht ändern und sollte die Truppe ohne mit der Wimper zu zucken im Regen stehen lassen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Generalvollmacht erteilen
Übersetzungen
Recht: umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen
- Wikipedia-Artikel „Generalvollmacht“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Generalvollmacht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalvollmacht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Generalvollmacht“
- Duden online „Generalvollmacht“
Quellen: