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Recht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, also Auftrag oder Erlaubnis für eine Person, als Vertreter im Namen einer anderen Person, Organisation oder Staates zu handeln oder Entscheidungen zu treffen
Da ich krank bin und nicht selbst zur Bank gehen kann, erteile ich meinem Sohn die Vollmacht, dort für mich Geld abzuholen.
Das Gericht stellte dem Sohn eine Vollmacht für seinen Vater aus.
„Eine Woche später stellte Pierre seiner Frau eine Vollmacht auf den Niessbrauch aller seiner grossrussischen Güter aus, welche die grössere Hälfte seines Vermögens bildeten, und reiste allein nach Petersburg ab.“[2]
Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Vollmacht“, Seite 1146
↑Duden. Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/ Leipzig/ Wien/ Zürich 2001. ISBN 3-411-04073-4
↑Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 411. Russische Urfassung 1867.