Vertretungsmacht

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Vertretungsmacht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Vertretungsmacht
Genitiv der Vertretungsmacht
Dativ der Vertretungsmacht
Akkusativ die Vertretungsmacht

Worttrennung:

Ver·tre·tungs·macht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vertretungsmacht (Info)

Bedeutungen:

Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten

Unterbegriffe:

Vollmacht, gesetzliche Vertretungsmacht

Beispiele:

Herr Böhm hat seinem Neffen durch rechtsgeschäftliche Erklärung Vertretungsmacht eingeräumt, deren Umfang auf den Ankauf von Grundstücken beschränkt ist.

Charakteristische Wortkombinationen:

Vertreter ohne Vertretungsmacht

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vertretungsmacht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVertretungsmacht