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Gerichtssprecher wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Gerichtssprecher und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ge·richts·spre·cher, Plural: Ge·richts·spre·cher
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gerichtssprecher (Info)
Bedeutungen:
- jemand, der sich stellvertretend für ein Gericht bezüglich dort verhandelter Rechtssachen gegenüber Medien und Öffentlichkeit äußert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Sprecher sowie dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
- Gerichtssprecherin
Oberbegriffe:
- Sprecher
Beispiele:
- „ Gerichtssprecher in Deutschland nur ‚objektive Informationen‘ in restriktivem Rahmen anbieten.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtssprecher“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtssprecher“
- Duden online „Gerichtssprecher“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gerichtssprecher“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gerichtssprecher“
Quellen: