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Gerichtssprecherin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·richts·spre·che·rin, Plural: Ge·richts·spre·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gerichtssprecherin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die sich stellvertretend für ein Gericht bezüglich dort verhandelter Rechtssachen gegenüber Medien und Öffentlichkeit äußert
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gerichtssprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Gerichtssprecher
Oberbegriffe:
- Sprecherin
Beispiele:
- „Das Landgericht Hamburg lehnte einen Unterlassungsantrag gegen das ZDF nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Mittwoch ab.“[1]
- „Das 'Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung' hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ostseetunnel eingereicht. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag.“[2]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtssprecherin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtssprecherin“
- Duden online „Gerichtssprecherin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gerichtssprecherin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gerichtssprecher“
Quellen:
- ↑ Stasi-Vorwürfe: Gregor Gysi verliert erneut gegen ZDF - Politik - Tagesspiegel. In: Der Tagesspiegel Online. 2. Juli 2008 (URL, abgerufen am 8. Juli 2020) .
- ↑ Verkehr - Fehmarn - Bislang drei Klagen gegen geplanten Ostseetunnel - Wirtschaft - SZ.de. In: sueddeutsche.de. 26. April 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 8. Juli 2020) .